Das aktuelle Sorgfaltspflichtgesetz in Liechtenstein (SPG) bildet zusammen mit der Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) das zentrale Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen illegalen Finanzaktivitäten. Diese Gesetze verpflichten Finanzinstitute und andere relevante Akteure, umfassende Maßnahmen zur Kundenüberprüfung durchzuführen, die Geschäftsbeziehungen kontinuierlich zu überwachen und verdächtige Aktivitäten an die zuständige Meldestelle, die Financial Intelligence Unit (FIU), zu melden.
Liechtenstein passt seine Gesetzgebung regelmäßig an die EU-Standards an, insbesondere an die Anti-Geldwäsche-Richtlinien (AMLD), die über das EWR-Abkommen auch in Liechtenstein gelten. Ein Beispiel dafür ist die Implementierung der fünften Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AMLD5), die die Transparenz bezüglich der wirtschaftlichen Eigentümer stärkt und die Sorgfaltspflichten auf Anbieter von virtuellen Währungen ausweitet.
Zusätzlich hat Liechtenstein im Jahr 2023 das Cyber-Sicherheitsgesetz und die Cyber-Sicherheitsverordnung eingeführt, um die Sicherheit der kritischen Finanzinfrastruktur vor Cyberbedrohungen zu schützen. Diese Maßnahmen zeigen, dass Liechtenstein bestrebt ist, seinen Finanzplatz sicher und transparent zu gestalten.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) überwacht die Einhaltung dieser Vorschriften und stellt sicher, dass etwaige Verstöße konsequent geahndet werden.
Gesetzliche Grundlagen
Liechtenstein hat klare Regeln, wenn es um Finanzgeschäfte geht. Das Sorgfaltspflichtgesetz dient der Bekämpfung von Geldwäscherei und organisierter Kriminalität. Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister müssen sich an strenge Vorgaben halten.
Das Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) und die dazugehörige Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) bilden die Kernstücke der nationalen Gesetzgebung in diesem Bereich. Diese Vorschriften konkretisieren die Pflichten, die Finanzintermediäre wie Treuhänder, Banken und Vermögensverwalter bei der Aufnahme und Abwicklung von Geschäftsbeziehungen zu erfüllen haben. Dazu gehört insbesondere die Identifizierung der Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigten sowie die Erstellung eines detaillierten Profils der Geschäftsbeziehung.
Ergänzend dazu gibt es das Gesetz über das Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern (VwbPG), welches die Führung eines entsprechenden Registers durch das Amt für Justiz vorschreibt.
Wichtige Regelungen
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) überwacht, ob alle Beteiligten die Regeln einhalten. Sie orientiert sich dabei auch an den Vorgaben der Europäischen Aufsichtsbehörden. Denn Liechtenstein ist Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Jeder Finanzdienstleister muss seine Kunden genau kennen. Er muss wissen, wer hinter den Vermögenswerten steckt und woher das Geld kommt. Auch der Verwendungszweck muss klar sein. All das wird sorgfältig dokumentiert und sicher aufbewahrt.
So schafft Liechtenstein Transparenz und Sicherheit im Finanzsektor. Das stärkt das Vertrauen in den Standort und schützt vor Missbrauch. Liechtenstein zeigt: Sorgfaltspflicht ist der Schlüssel zu einem sauberen und stabilen Finanzplatz.
