
Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) der US-amerikanischen Finanzbehörde (Treasury Department) ist für die Durchsetzung von Sanktionen gegen Personen, Unternehmen und Länder zuständig, die im Verdacht stehen, gegen US-Außenpolitik oder nationale Sicherheitsinteressen zu verstoßen.
Wenn eine Person oder ein Unternehmen auf der OFAC-Sanktionsliste (z. B. SDN-Liste – Specially Designated Nationals and Blocked Persons List) steht, unterliegen sie bestimmten wirtschaftlichen und rechtlichen Beschränkungen. Allerdings gibt es unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, einen Antrag auf Delisting (Entfernung von der Sanktionsliste) zu stellen.
Möglichkeiten zum Delisting von OFAC:
1. Antrag auf Delisting:
Personen oder Unternehmen, die der Meinung sind, dass sie fälschlicherweise auf der OFAC-Sanktionsliste stehen oder sich durch veränderte Umstände qualifizieren, können einen Antrag auf Entfernung von der Liste stellen. Dieser Antrag muss gut begründet und mit Beweismaterial untermauert sein.
2. Veränderte Umstände:
Es kann beantragt werden, wenn sich die Umstände, die zur Aufnahme in die Liste geführt haben, geändert haben. Zum Beispiel, wenn ein Unternehmen seine Eigentümerstruktur verändert hat oder Personen sich von illegalen Aktivitäten distanziert haben.
3. Beweis der Compliance:
Antragsteller können Beweise vorlegen, dass sie die Sanktionen verstanden haben, nicht länger gegen US-Gesetze verstoßen und bereit sind, zukünftig vollumfänglich zu kooperieren.
4. Rechtsvertretung:
Oftmals wird empfohlen, bei einem Delisting-Antrag eine spezialisierte Anwaltskanzlei hinzuzuziehen, um den Prozess professionell und erfolgreich zu gestalten.
5. OFAC-Überprüfung:
Nach dem Einreichen eines Delisting-Antrags führt das OFAC eine interne Überprüfung durch. Diese kann eine längere Zeit in Anspruch nehmen, abhängig von der Komplexität des Falls.
6. Freigabe oder Ablehnung:
Nach Abschluss der Überprüfung entscheidet das OFAC, ob der Antragsteller von der Sanktionsliste entfernt wird. Falls der Antrag abgelehnt wird, kann in der Regel nach einer bestimmten Zeit ein erneuter Antrag gestellt werden.
Ein Delisting-Prozess erfordert präzise Argumentation, starke Beweismittel und ein Verständnis der zugrundeliegenden Sanktionen. Eine erfolgreiche Entfernung von der Sanktionsliste ist jedoch möglich, insbesondere wenn sich die Situation des betroffenen Akteurs nachweislich verbessert hat.



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