Liechtensteinische Treuhandkammer & Sanktionsrecht

Die Liechtensteinische Treuhandkammer hat sich und somit den Treuhändern in Liechtenstein am 27. November 2024 klare Verhaltensnormen zum Thema Sanktionen & Russland auferlegt. Diese Bestimmungen treten bereits heute – den 28. November 2024 – in Kraft und verdeutlichen damit die Dringlichkeit und auch die Entschlossenheit.

Die THK verfolgt eine Null-Toleranz-Politik

Die Zielsetzung der Richtlinie lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:

  1. Ansehens- und Rechtsschutz des Berufsstandes:
    Die Treuhandkammer (THK) hat gemäß Art. 63 TrHG die Aufgabe, das Ansehen und die Rechte des Treuhänderstandes zu wahren sowie die Pflichten der Berufsangehörigen zu überwachen.
  2. Berufsethische Grundsätze:
    Nach Art. 20 TrHG in Verbindung mit den geltenden Standesrichtlinien müssen Treuhänder ihre Tätigkeiten sorgfältig, redlich und professionell ausüben. Tätigkeiten, die unsittlich, unehrenhaft oder unlauter sind, sind unzulässig, ebenso wie Mandate, die das Ansehen des Berufsstandes schädigen könnten.
  3. Reputations- und Rechtsrisiken:
    Die Nichteinhaltung ausländischer Sanktionen kann schwerwiegende Reputations-, operationelle und rechtliche Risiken nach sich ziehen, selbst wenn diese Sanktionen in Liechtenstein nicht direkt anwendbar sind. Besonders betroffen ist der Zugang zu internationalen Zahlungssystemen und damit die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Institutionen.
  4. Fokus auf OFAC-Sanktionen:
    Aufgrund der globalen Bedeutung der USA in der Finanzmarktinfrastruktur sind die OFAC-Sanktionen des US-Finanzministeriums besonders relevant. Verstöße gegen diese Sanktionen gefährden nicht nur den betroffenen Treuhänder, sondern auch das Ansehen des Finanzplatzes Liechtenstein und den Berufsstand insgesamt.
  5. Regulatorische Anforderungen:
    Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat in der Mitteilung 2024/2 den verpflichtenden Umgang mit ausländischen Sanktionen im Rahmen des Risikomanagements geregelt. Die THK unterstützt diese Anforderungen und betont die Bedeutung der Einhaltung von OFAC-Sanktionen.
  6. Null-Toleranz-Politik:
    Die THK verfolgt eine Null-Toleranz-Politik bezüglich Verstößen gegen OFAC-Sanktionen. Zur Wahrung des Berufsstandes und zum Schutz des Finanzplatzes wird ein verbindlicher Branchenstandard als Mindestanforderung für die Berücksichtigung ausländischer Sanktionen eingeführt.

Diese Richtlinie ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Integrität und des Ansehens des liechtensteinischen Finanzplatzes und des Treuhänderberufs.

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