Das AML-Paket der EU bezieht sich auf eine Reihe von Legislativvorschlägen, die die Europäische Kommission im Juli 2021 vorgestellt hat, um den Rechtsrahmen der Europäischen Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erheblich zu stärken. Dieses Paket markiert einen bedeutenden Schritt in den Bemühungen der EU, die Effizienz und Kohärenz der Geldwäscheprävention in den Mitgliedstaaten zu verbessern.
Eine unmittelbare Wirkung auf Liechtenstein ist fix, jedoch vermutlich erst ab 2027.
Das AML-Paket umfasst vier zentrale Gesetzesvorschläge:
1. Verordnung zur Schaffung einer neuen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA)
– Die AMLA soll eine zentrale EU-Behörde werden, die für die Überwachung und Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden zuständig ist. Sie wird direkte Aufsichtsaufgaben über bestimmte Finanzinstitute übernehmen, die als besonders risikoreich gelten.
2. Verordnung zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
– Diese Verordnung enthält detaillierte, direkt anwendbare Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Dazu gehören Bestimmungen zur Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden, zur Meldung verdächtiger Transaktionen und zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten.
3. Überarbeitung der 6. Geldwäscherichtlinie (AMLD6) – Die Richtlinie zielt darauf ab, die bestehenden EU-Regelungen zu verstärken und weiter zu harmonisieren. Sie definiert die Mindestanforderungen, die in nationale Gesetze der Mitgliedstaaten übernommen werden müssen, und verbessert die Zusammenarbeit zwischen den Finanzinformationszentralen (FIUs) der Mitgliedstaaten.
4. Verordnung zur Regulierung von Kryptowerten (MiCA – Markets in Crypto-Assets Regulation) – Diese Verordnung ist ein zentraler Teil des AML-Pakets und zielt darauf ab, Krypto-Assets und deren Anbieter stärker zu regulieren, um sicherzustellen, dass auch in diesem Bereich die Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingehalten werden.




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