Vaduz, 02.08.2024 – Im Herbst 2023 führte die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein umfassende Vor-Ort-Kontrollen bei drei Banken durch. Ziel war die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften zur Vorbeugung und Aufdeckung von Marktmissbrauch gemäss der EU-Verordnung Nr. 596/2014 (MAR). Der nun vorliegende Bericht präsentiert die wesentlichen Erkenntnisse dieser Kontrollen.
Die FMA konzentrierte sich auf zentrale Aspekte der internen Kontrollsysteme der Banken. Dabei überprüften die Prüfer die Prozesse, Zuständigkeiten und Dokumentationen im Risikomanagement. Auch die automatisierten Systeme zur Überwachung von Verdachtsmeldungen standen im Fokus. Die FMA sammelte Daten über die Effizienz der Systeme und deren Integration in die Arbeitsabläufe der Banken.
Die Prüfer zogen zahlreiche Stichproben und bewerteten unter anderem den Ablauf der Alert-Bearbeitung sowie den Umgang mit Mitarbeitertransaktionen. Ein weiterer wichtiger Punkt war die Qualitätssicherung. Hierzu zählen Schulungen der Mitarbeitenden sowie regelmässige System-Reviews.
Insgesamt stellte die FMA 18 Empfehlungen und 19 Beanstandungen fest. Besonders auffällig war, dass mehr als die Hälfte der Beanstandungen im Bereich der Zuständigkeiten und Prüfprozesse des internen Kontrollsystems lag. Ein Drittel bezog sich auf die automatisierte Überwachung von Verdachtsmeldungen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Transaktionsüberwachung: Diese muss zeitnah und lückenlos erfolgen. KYC-Informationen sowie Restriktionslisten sind stets zu berücksichtigen.
- Prüfprozess: Die Analyse von Alerts muss nachvollziehbar dokumentiert werden. Das 4-Augen-Prinzip dient der Qualitätssicherung. Auch nachgelagerte Kontrollen müssen für Dritte dokumentiert werden.
- Verdachtsmeldungen: Diese sind unverzüglich an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.
- Verdachtsfälle ausserhalb des Systems: Solche Fälle sind ebenfalls nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Automatisiertes System: Das System sollte vor manuellen Eingriffen geschützt werden. Regelmässige Kontrollen durch die interne Revision sind ebenso notwendig, um Datenmanipulationen zu verhindern.
- Qualitätssicherung: Mitarbeitende benötigen regelmässige Schulungen zu Marktmissbrauch und Transaktionsüberwachung.
- Prozessbeschreibungen: Diese müssen aktuell gehalten und regelmässig überprüft werden.
Die FMA unterstreicht mit diesen Kontrollen ihre Erwartungshaltung an die Banken. Diese sollen die Vorschriften zur Bekämpfung von Marktmissbrauch ernst nehmen und nachhaltig umsetzen.



Schreibe einen Kommentar